In die Evangelische Kirche eintreten

Im Leben gibt es immer wieder Situationen, die zum Nachdenken über Gott und die Welt führen. Dabei kommt auch die Frage nach Kirche und einer verbindlichen Kirchenmitgliedschaft. Solche Anlässe können fröhliche oder traurige sein:

 

  •  Ein Kind soll getauft werden und Sie sind gebeten, dass Patenamt zu übernehmen.
  •  Sie wollen heiraten und möchten Ihre Ehe unter den Segen Gottes stellen.
  • Krankheit belastet Ihre Gesundheit und Sie wünschen Trost und Beistand.
  • Ein Trauerfall beschäftigt Sie und Fragen nach dem eigenen Sterben.
  • Sie denken über Ihre Lebenssituation nach und möchten ein Leben mit Gott führen.

Vielleicht denken Sie darüber nach in die Evangelische Kirche (wieder) einzutreten. Wir haben für Sie einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen hierbei eine Hilfe sein können.

Offene Türen

„Mitten im Dorf. Ein Platz für alle.“ Dieser Leitgedanke prägt unser Gemeindeleben. Ganz grundsätzlich stehen die Türen der Kirche offen. Sie sind uns herzlich willkommen. Entdecken Sie die schönen Gottesdienste in unserer Martinskirche und das Gemeindeleben. Jeder ist uns willkommen.

Kircheneintritt - Kirchenübertritt

Wenn Sie getauft sind und in die Evangelische Kirche eintreten oder übertreten wollen, wenden Sie sich an das Pfarramt und vereinbaren einen Termin für ein Aufnahmegespräch. Dort ist auch Zeit über den Glauben zu sprechen und über persönliche Fragen ins Gespräch zu kommen. Ein Aufnahmeantrag wird Ihnen gegeben, den Sie dann ausgefüllt an das Pfarramt übergeben. In einem Gottesdienst wird Ihr Eintritt / Übertritt der Gemeinde bekannt gegeben.

Gehören Sie einer anderen Konfession an, müssen Sie beim Einwohnermeldeamt den Kirchenaustritt erklären.

Das liebe Geld / Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist ein solidarischer Beitrag für Menschen, die es gut finden, dass es die Kirche vor Ort gibt. Die Kirchensteuer ist sozial ausgewogen. Kinder und Senioren sind in der Regel frei. Nur wer Lohnsteuer bezahlt, bezahlt auch Kirchensteuer. Sie beträgt zur Zeit 8 % der gezahlten Lohnsteuer. Kapitalerträge unterliegen auch der Kirchensteuer, soweit sie über den Sparerpauschbeträgen liegen.

Durch die solidarische ausgewogene Kirchensteuer wird möglich gemacht, dass die Kirche Gottesdienste und Seelsorge in verschiedenen Lebenslagen vor Ort ermöglichen kann, sich in vielen sozialen Diensten engagiert. Werte und Orientierung vermitteln kann und und in verschiedenen Feldern, wie z.B. in der Kinder- und Jugendarbeit engagiert ist.

Ich gehöre dazu

Wenn Sie zur Evangelischen Kirchengemeinde gehören,
- sind Sie zum Heiligen Abendmahl eingeladen,
- haben das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche
- können den Weg der Gemeinde entscheidend mitbestimmen
- können christlich getraut werden
- dürfen das Patenamt übernehmen
- können christlich beerdigt werden
- erfahren auf Wunsch seelsorgerliche Begleitung durch den Pfarrer
 
Herzlich willkommen in der Evangelischen Kirchengemeinde Conweiler